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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Preise und Produktespezifikationen

Alle Preise verstehen sich ab Werk exklusive MwSt. (erkundigen Sie sich nach unseren günstigen Tarifen für Transporte mit unseren Kranwagen). Preisangaben in Preislisten erfolgen freibleibend. Preis-, Sortiments- und Produkteänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Für die jederzeitige Verfügbarkeit der in Preislisten, Katalogen und dergleichen aufgeführten Artikel wird keine Gewähr geleistet.

2. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung der bestellten Ware zum Transport im Betrieb des Verkäufers auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer den Transport übernimmt.

3. Liefertermine

Können verabredete Liefertermine nicht eingehalten werden, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch eine Nachfrist von 10 Arbeitstagen zu gewähren.

4. Rücknahme von Waren

Allgemein
Einwandfreie, originalverpackte Ware wird innert 30 Tagen nach Lieferung zurückgenommen und zu 80% des ursprünglichen Verkaufspreises (ohne Transportkosten) gutgeschrieben. Kosten des Rücktransports gehen jedenfalls zu Lasten des Käufers.

Für beschädigte, gebrauchte oder nicht mehr originalverpackte Ware sowie Spezialanfertigungen/Formstücke kann keine Vergütung gewährt werden.

Leihpaletten
Leihpaletten (sowohl Euro- als auch Trutmann-Paletten) werden mit Fr. 20.–/Palette in Rechnung gestellt. Der nämliche Betrag wird bei der Rückgabe vergütet. Paletten werden nur zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern sie vom Verkäufer ausgeliefert worden sind. Der Rücktransport von Leihpaletten ist Sache des Käufers. Bei Abholung durch den Verkäufer wird ein Unkostenbeitrag von 8 Franken pro Stück erhoben. Defekte Paletten werden nicht zurückgenommen.

5. Mängel

Die Ware ist bei Übernahme sofort zu prüfen. Fehllieferungen (falsche Stückzahlen, falsche Produkte) und Mängel in qualitativer Hinsicht sind unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die fragliche Ware ist zur Verfügung des Verkäufers zu halten. Nachträgliche Beanstandungen, insbesondere nachdem die Ware verarbeitet oder eingebaut ist, können nicht akzeptiert werden (vom Hersteller herausgegebene Versetzrichtlinien müssen eingehalten werden).

Transportschäden
Der Verkäufer haftet für Transportschäden nur, wenn er den Transport selber durchgeführt hat.

Massdifferenzen
Aufgrund der Plastizität des Betons sofort ausgeschalter, frischer Betonprodukte können Massdifferenzen auftreten. Diese sind zu tolerieren, sofern sie innerhalb der in den einschlägigen Normen festgelegten zulässigen Masstoleranzen liegen.

Kalkausblühungen/Farbabweichungen
Auftretende Kalkausblühungen, Farbabweichungen und Verfärbungen, wie sie bei jedem Betonprodukt vorkommen können, bilden keinen Grund zur Beanstandung. Wer Ansprüche an die Optik stellt, wählt gestrahlte Artikel.

Haar-Risse
Oberflächliche Haar-Risse infolge Schwund sind auf dem trockenen Betonprodukt nicht sichtbar. Trocknet aber die regennasse Oberfläche langsam ab, können Haar-Risse sichtbar werden; sie beeinträchtigen die Qualität und Stabilität des Produktes nicht. Es wird auf die Hinweise und Richtlinien in den Zementbulletins der Beratungsstelle, Technische Forschung und Beratung für Zement und Beton (TFB), in Wildegg verwiesen.

Salzschäden
Salz greift Beton an! Für Schäden wegen zu starken Salzens haftet der Verkäufer nicht.

Haftung des Verkäufers
Bei begründeten Beanstandungen ist der Käufer berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu verlangen. Allfällige Transportkosten gehen diesfalls zu Lasten des Verkäufers. Alle weitergehenden Mängelrechte oder Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf die Verarbeitung oder Verwendung von Ware zurückzuführen sind, die bei pflichtgemässer Prüfung als mangelhaft erkennbar gewesen wäre.
Anleitungen und Hinweise des Verkäufers in Preislisten, Prospekten und dergleichen betreffend Verwendungszweck, Verarbeitung, Einbau oder Eigenschaften der vom Verkäufer hergestellten oder angebotenen Produkte beziehen sich auf den bestimmungsgemässen, üblichen Gebrauch. Sie entbinden den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung der Eignung der vom Verkäufer bezogenen Produkte bzw. des vorgesehenen Verarbeitungs oder Einbauverfahrens im Hinblick auf den speziellen Verwendungszweck. Sollen die Produkte besonderen Belastungen (Druck, Vibrationen, klimatische Schwankungen usw.) ausgesetzt werden, ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer bei der Bestellung anzuzeigen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf die unsachgemässe Behandlung, Verarbeitung und/oder Verwendung der von ihm hergestellten oder angebotenen Produkte zurückzuführen sind.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle Leistungen sowohl des Verkäufers als auch des Käufers gilt der Sitz des Verkäufers (Regensdorf/ZH).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Regensdorf/ZH.